Drei Landkreise — eine Region: Nahetal-Hunsrück
Verwaltungsmäßig ist die Region von Nahetal und Hunsrück, der geschichtliche
"Nahegau", heute in drei Landkreise eingeteilt: im Osten der Landkreis
Bad Kreuznach mit Verwaltungssitz in der Stadt
Bad Kreuznach,
im Norden der Landkreis Rhein-Hunsrück mit Verwaltungssitz in
Simmern,
und im Westen der Landkreis Birkenfeld mit dem Verwaltungssitz in der Stadt
Birkenfeld.
Dazu kommen noch die im Norden angrenzenden, zur Mosel hin orientierten
Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich. Obwohl diese Landkreise in
ihrer heutigen Form erst 1969/70 im Zuge einer territorialen Verwaltungsreform
des Landes Rheinland-Pfalz entstanden sind, gehen ihre Anfänge fast 200 Jahre
weit zurück. Und zwar zunächst auf den französischen Kaiser Napoléon und dann,
nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, auf das Königreich
Preußen. Tatsächlich wurde im Jahre 1798 unter französischer Verwaltung
(1798-1814) das Feudalsystem mit seinen Standesvorrechten, Leibeigenschaft und
den Fronarbeiten beseitigt, sowie im Sinne der Gewaltenteilung Verwaltung und
Rechtsprechung voneinander getrennt. Alle Konfessionen erhielten die gleichen
Rechte und 1804 wurde mit dem Code civile Napoléon ein
einheitliches Gesetzbuch eingeführt. Als Folge des Wiener Kongresses erhielt
Preußen mit der Schlussakte vom 9.6.1815 die Gebiete nördlich der Nahe
zugesprochen. Am 14.5.1816 wurden dann von der "königlichen Regierung" in
Koblenz
die neu gebildeten "Kreise" als Verwaltungseinheiten amtlich bekannt gegeben,
so dass dieses Datum als offizielle "Geburtsstunde" der Landkreise an der Nahe
und im Hunsrück gilt.
Der geschichtliche "Nahegau" umfasste nur den östlichen Teil
des Landkreises Birkenfeld. Die Grenze verlief entlang des Heimbachs
wenige Kilometer westlich von Baumholder, der Nahe entlang bis zum Siesbach
kurz vor
Idar-Oberstein,
den Siesbach entlang bis fast zum
Erbeskopf
und von dort über den Kamm des Idarwaldes bis zum
Idarkopf.
Ein Blick auf die Landkarte zeigt zudem, dass die Nahemündung
bei Bingen (zum Landkreis Mainz-Bingen gehörend), und die nordwestlichen
Teile des Hunsrücks (zu den Landkreisen Cochem-Zell und
Bernkastel-Wittlich gehörend) die Region erst vollständig machen.
Neben den von Bund und Land per Gesetz delegierten Aufgaben ist die
Verwaltung eines Landkreises insbesondere verantwortlich für Schulträgerschaften,
Sozialhilfen, Jugendämter, Bebauungspläne,
Flächennutzungspläne und Brandschutz. Dazu kommen Abfallbeseitigung
sowie der Unterhalt der Kreisstraßen. Neben den Pflichtaufgaben übernimmt
der Kreis, je nach Steueraufkommen,
auch sogenannte "freiwillige" Aufgaben. Dazu gehören der Unterhalt von
Volkshochschulen, Musikschulen, Museen, Theatern,
Sportplätzen und Schwimmbädern.